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AGB´s Transfere

 

 

1. Allgemeines

Die Reiseleistung kommt auf schriftliche, mündliche oder fernmündliche Anmeldung des Kunden verbindlich durch schriftliche oder fernmündliche Bestätigung durch das Reisebüro oder die Buchungsstelle des Kunden zustande. Der Kunde ist an seine Anmeldung 10 Tage ab Eingang der schriftlichen Anmeldung bzw.  ab Abgabe der mündlich oder fernmündlich erklärten Anmeldungserklärung gebunden. Nimmt Erlebnis-Reisen Jung GmbH & Co. KG (folgend nur noch Erlebnis-Reisen genannt) das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde nicht mehr an seine Anmeldung gebunden. Nimmt Erlebnis-Reisen das Angebot nur in abweichender Form an, so ist diese Annahme gemäß §150 II BGB als neues Angebot zu bewerten. An dieses Angebot ist Erlebnis-Reisen 10 Tage ab Zugang beim Kunden gebunden. Der Kunde kann das Neuangebot Erlebnis-Reisen innerhalb von 10 Tagen annehmen. Maßgeblich ist der Eingang der Annahmeerklärung in schriftlicher, mündlicher oder fernmündlicher Form beim Reisebüro oder bei der Buchungsstelle.

 

2. Inhalt des Vertrages

Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung im Buchungsbeleg. Erlebnis-Reisen muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der Leistungen sind auch die Zusatzbestimmungen für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten im Buchungsbeleg des Kunden.

 

Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke; pro weiter angefahrener Adresse auf dem direktem Weg vom oder zum Flughafen wird ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Der Preis schließt einen Koffer und Handgepäck pro Person ein. (Alle Preise incl. gesetzlicher MwSt.)

 

Erlebnis-Reisen behält sich vor für die Beförderung, einen ausgewählten Leistungsträger einzusetzen.

 

Bei Preisreduzierten Fahrten, kann Erlebnis-Reisen ohne den Kunden Benachrichtigen zu müssen, Fahrten zusammen legen. Solang es kein erheblichen Einfluss auf Wartezeiten und/oder Strecke bedeutet.      

 

 

2.1. Erlebnis-Reisen verpflichtet sich, auch bei Verspätungen der ankommenden Flüge ein Fahrzeug bereitzustellen. Allerdings können Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren (bis zu 1 Stunde) nicht ausgeschlossen werden. Ansonsten sind die in der Buchungsunterlagen angegebenen Ankunftszeiten für uns verbindlich. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich oder fernmündlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung.

 

2.2. Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik, extrem schlechte Witterungsverhältnisse ect. sind auch von Erlebnis-Reisen nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.

 

2.3. Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt ausschließlich Erlebnis-Reisen; sie ergibt sich aus der Fahrzeit, sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften.

 

2.4. Das Gepäck der Fahrgäste wird im Rahmen der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften kostenlos befördert. Bei Übergepäck werden Zuschläge erhoben, die unserer Preisliste entnommen werden können. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und gegen Entrichtung des Mehrpreises befördert werden.  

3 . Preis

Der im Buchungsbeleg angegebene Preis ist bei Anmeldung des Kunden gegenüber dem Reisebüro oder der Buchungsstelle bzw. bei unserem Leistungsträger bei Antritt der Transferfahrt, sofort und in voller Höhe zu entrichten.

 

4. Rücktritt

Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei Erlebnis-Reisen spätestens bis 18:00 Uhr am Vortag vor Antritt der Fahrt vor, werden Stornierungsgebühren nicht erhoben. Rücktrittserklärungen, die später bei  Erlebnis-Reisen eingehen, lösen eine Stornierungsgebühr von 100% des gültigen Fahrpreises aus. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, Erlebnis-Reisen nachzuweisen, daß der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.

 

5. Gewährleistung

Erlebnis-Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet Erlebnis-Reisen dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung Erlebnis-Reisen der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. Erlebnis-Reisen haftet im übrigen nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich zur Kenntnis Erlebnis-Reisen zu bringen

 

6. Salvatoresche Klause

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.