![]()
![]()

l Home l Reisebüro l Flughafentransfer l Paketshop l Koffershop l Reiseversicherung l Hotelbewertung l Mietwagen l Links l Impressum l AGB´s
AGB´s Transfere
![]()
1. Allgemeines
Die Reiseleistung kommt auf
schriftliche, mündliche oder fernmündliche Anmeldung des Kunden verbindlich
durch schriftliche oder fernmündliche Bestätigung durch das Reisebüro oder die
Buchungsstelle des Kunden zustande. Der Kunde ist an seine Anmeldung 10 Tage ab
Eingang der schriftlichen Anmeldung bzw. ab Abgabe der mündlich oder
fernmündlich erklärten Anmeldungserklärung gebunden. Nimmt
Erlebnis-Reisen Jung GmbH & Co. KG (folgend nur noch Erlebnis-Reisen
genannt) das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages nicht innerhalb
dieser Frist an, ist der Kunde nicht mehr an seine Anmeldung gebunden. Nimmt
Erlebnis-Reisen das Angebot nur in abweichender Form an, so ist diese
Annahme gemäß §150 II BGB als neues Angebot zu bewerten. An dieses Angebot
ist Erlebnis-Reisen 10 Tage ab Zugang beim Kunden gebunden. Der Kunde
kann das Neuangebot Erlebnis-Reisen innerhalb von 10 Tagen annehmen.
Maßgeblich ist der Eingang der Annahmeerklärung in schriftlicher, mündlicher oder
fernmündlicher Form beim Reisebüro oder bei der Buchungsstelle.
2. Inhalt des Vertrages
Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung
im Buchungsbeleg. Erlebnis-Reisen muss sich jedoch Leistungsänderungen,
soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Nachträgliche
Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der
Leistungen sind auch die Zusatzbestimmungen für die Durchführung von Abholungen
und Rückfahrten im Buchungsbeleg des Kunden.
Die Beförderung von maximal einem Kind unter 12
Jahren pro Erwachsenen (bis zu gesamt 4 Personen) ist im Preis enthalten.
Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke; pro weiter
angefahrener Adresse auf dem direktem Weg vom oder zum Flughafen wird ein
Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Der Preis
schließt einen Koffer und Handgepäck pro Person ein. (Alle Preise incl.
gesetzlicher MwSt.)
Erlebnis-Reisen behält sich vor für die
Beförderung, einen ausgewählten Leistungsträger einzusetzen.
Preisreduzierten Fahrten, kann Erlebnis-Reisen ohne
den Kunden Benachrichtigen zu müssen, Fahrten zusammen legen. Solang es kein
erheblichen Einfluss auf Wartezeiten und/oder Strecke bedeutet.
2.1. Erlebnis-Reisen verpflichtet sich, auch
bei Verspätungen der ankommenden Flüge ein Fahrzeug bereitzustellen. Allerdings
können Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren (bis zu 1 Stunde) nicht
ausgeschlossen werden. Ansonsten sind die in der Buchungsunterlagen angegebenen
Ankunftszeiten für uns verbindlich. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns
Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich oder
fernmündlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung.
2.2. Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik,
extrem schlechte Witterungsverhältnisse ect. sind auch von
Erlebnis-Reisen nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere
Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.
2.3. Die Festlegung der Abholzeiten für die
Fahrgäste obliegt ausschließlich Erlebnis-Reisen; sie ergibt sich aus der
Fahrzeit, sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften.
2.4. Das Gepäck der Fahrgäste wird im Rahmen der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften kostenlos befördert. Bei Übergepäck werden Zuschläge erhoben, die unserer Preisliste entnommen werden können. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und gegen Entrichtung des Mehrpreises befördert werden.
3 . Preis
Der im Buchungsbeleg angegebene Preis ist bei
Anmeldung des Kunden gegenüber dem Reisebüro oder der Buchungsstelle bzw. bei
unserem Leistungsträger bei Antritt der Transferfahrt, sofort und in voller
Höhe zu entrichten.
4. Rücktritt
Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht
gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt die Rücktrittserklärung des
Kunden bei Erlebnis-Reisen spätestens bis 18:00 Uhr am Vortag vor Antritt
der Fahrt vor, werden Stornierungsgebühren nicht erhoben. Rücktrittserklärungen,
die später bei der Erlebnis-Reisen eingehen, lösen eine Stornierungsgebühr
von 100% des gültigen Fahrpreises aus. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten,
Erlebnis-Reisen nachzuweisen, daß der tatsächlich entstandene Schaden
geringer ist.
5. Gewährleistung
Erlebnis-Reisen haftet im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte
Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der
gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet Erlebnis-Reisen dem Kunden
im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die
Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die
Haftung Erlebnis-Reisen der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten
Gesamtfahrpreises. Erlebnis-Reisen haftet im übrigen nur für grobes
Verschulden. Sie haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine
vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere
Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der
Leistung unverzüglich zur Kenntnis Erlebnis-Reisen zu bringen
6. Salvatoresche Klause
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam
sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle
unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.