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AGB´s Reisebüro
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1. Allgemeines
Für die Vermittlung von Reisen durch Erlebnis-Reisen Jung GmbH & Co. KG
(Nachfolgend Erlebnis-Reisen genannt) gelten die nachfolgenden
Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und
Erlebnis-Reisen. Es wird eine entgeltliche Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB vereinbart. Zwischen dem Anmeldenden und dem
jeweiligen Leistungsträger (insbesondere Fluggesellschaften, Reiseveranstalter
etc.) ist Erlebnis-Reisen ausschließlich als Vermittler tätig und handeln
im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers. Für die
Beförderungs- und Reiseverträge mit dem jeweiligen Leistungsträger gelten die
Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten
Leistungsträger, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
2. Abschluss des Vermittlungsvertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Erlebnis-Reisen den Abschluss eines
Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich,
mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) vorgenommen
werden. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung durch Erlebnis-Reisen beim
jeweiligen Leistungsträger zustande.
Bei einer Anmeldung über elektronische Medien (Internet) macht der Anmelder Erlebnis-Reisen mit Absenden des Buchungsauftrages ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages. Erlebnis-Reisen behält sich die Annahme vor, die sie mit Absenden der Buchungsbestätigung/Rechnung an den Kunden erklären.
3. Bezahlung/Lieferung
Mit Vertragsabschluss
kann eine angemessene Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis
angerechnet wird. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die
Restzahlung spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig.
Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig.
Erlebnis-Reisen behält sich vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder diese am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr bis zu 25,00 EUR zuzüglich zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden. Werden die Dokumente von Erlebnis-Reisen an den Besteller zum Versand gebracht, so trägt der Besteller die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn Erlebnis-Reisen die Kosten der Versendung selbst tragen.
4. Haftung bei Reisevertrag
Erlebnis-Reisen haftet dem Anmeldenden gegenüber für eine ordnungsgemäße
Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die
Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist
nicht Gegenstand des mit Erlebnis-Reisen bestehenden
Vertragsverhältnisses. Eine Haftung der Erlebnis-Reisen für die von den
jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht.
Zwischen dem Anmeldenden und dem Leistungsträger sind Erlebnis-Reisen
ausschließlich als Vermittler tätig und handeln im Auftrag und für
Rechnung des Leistungsträgers. Erlebnis-Reisen haftet nicht für leichte
Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller Art erfolgen nach
bestem Gewissen und ohne Gewähr.
5. Fremde Inhalte, Disclaimer
Bei der Umsetzung dieser Website verläst sich Erlebnis-Reisen auf Inhalte,
die von Dritten, insbesondere von Leistungsträgern und Reiseveranstaltern zur
Verfügung gestellt werden ("fremde Inhalte"). Da es
Erlebnis-Reisen nicht möglich ist, diese fremden Inhalte zu verifizieren,
wird keinerlei Garantie für deren Richtigkeit übernommen. Dieser Ausschluss
gilt insbesondere für Produktbeschreibungen und Datenbankeinträge.
Der Inhalt aller von Erlebnis-Reisen verlinkten Webseiten wurden von Erlebnis-Reisen überprüft. Diese haben nach Kenntnis von Erlebnis-Reisen keinen rechtswidrigen, moralisch fragwürdigen oder diffamierenden Inhalt. Da Erlebnis-Reisen neue Inhalte nicht ständig überprüfen kann, distanzieren sich Erlebnis-Reisen hiermit ausdrücklich von sämtlichen nachträglich geänderten oder ergänzten Inhalten der verlinkten Seiten
6. Pass-, Zoll-,
Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Jeder Anmeldende (Reisende) ist für die Einhaltung der gültigen in- und
ausländischen Ein- und Ausreisevorschriften, Gesundheitsvorschriften, Pass- und
Visabestimmungen selbst verantwortlich. Erlebnis-Reisen ist bemüht, den Kunden
über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen
allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise zu informieren. Eine Gewähr für
die erteilten Informationen übernimmt Erlebnis-Reisen nicht. Insbesondere
haftet Erlebnis-Reisen nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
7. Datenschutz
Der Kunde wird gem. § 33 BDSG, § 3 Abs. 5 TDDSG und § 12 Abs. 6 MDStV darauf
hingewiesen, dass die Angaben, die er im Rahmen des vorliegenden
Vertragsverhältnisses macht (insbesondere Name und Anschrift), von der
Erlebnis-Reisen in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder
Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten
Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 5 Abs. 1
TDDSG und § 15 Abs. MDStV). Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, dass
Erlebnis-Reisen Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 Abs. 1
TDDSG und des § 15 Abs. 2 MDStV erhebt, verarbeiten und nutzen.
Der Kunde wird gem. § 3 Abs. 4 TDSV darauf hingewiesen, dass von Erlebnis-Reisen personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten, im Rahmen des nach der TDSV zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solange der Auftraggeber nicht widerspricht, ist Erlebnis-Reisen berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 TDSV i.V.m. § 4 Abs. 2 TDSG). Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
9. Schlussbestimmungen
Sollte eine Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird für sämtliche Streitigkeiten Gelsenkirchen als Gerichtsstand vereinbart.